328.000 Stimmen? Offenbar „offensichtlich erfolglos“ – Wie Bürgerbeteiligung im Bundestag verschwindet

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Engagiert euch ruhig – wir entscheiden dann, ob es zählt oder „offensichtlich erfolglos“ ist

Noch immer kann man sich verwundert die Augen reiben, was kurz vor dem Jahreswechsel ganz ohne Öffentlichkeit passiert ist. Über 328.000 Menschen haben eine Petition unterschrieben, die nichts Radikales wollte. Keine Revolution. Keine Systemfrage. Nur: mehr Transparenz und verbindlichere Bürgerbeteiligung. Und als demokratisches Mindestmaß eine öffentliche Anhörung im Bundestag.

Die Petition wurde eingereicht. Dann passierte – lange – nichts. Und schließlich kam sie, die Ablehnung. Begründung:

„Petitionen, die offensichtlich erfolglos bleiben, müssen nicht veröffentlicht werden.“

Was „offensichtlich erfolglos“ ist, entscheidet – Überraschung – allein der Petitionsausschuss. Ergebnis: Die Petition wurde leise, ordentlich und vollständig aus dem Sichtfeld entfernt. Demokratie kann eben auch sehr effizient sein.

Der Schlag sitzt tief. Denn hier wurde nicht irgendein Anliegen abgeräumt, sondern ausgerechnet eine Petition für mehr Beteiligung. Das Signal ist eindeutig:
Engagement ist willkommen – solange es keine Konsequenzen hat.

Aufgeben? Wäre bequem. Aber gefährlich. Denn demokratische Teilhabe steht ohnehin unter Druck. Bürgerräte werden gestoppt, Beteiligungsformate eingeschränkt, und wer mehr Mitsprache fordert, bekommt erklärt, dass sein Anliegen leider „offensichtlich“ keine Chance hatte.

openPetition arbeitet seit über 15 Jahren überparteilich daran, Bürgeranliegen sichtbar zu machen. Zahlreiche Verbesserungen wurden später sogar vom Bundestag übernommen. Es geht also. Man muss nur wollen.

Wenn Beteiligung formal erlaubt ist, praktisch aber aussortiert wird, ist das keine Verwaltungsfrage mehr – sondern eine demokratische.
Denn Demokratie stirbt selten mit einem Knall. Meistens verschwindet sie leise. In Ausschüssen. In Begründungssätzen. In der Kategorie „offensichtlich erfolglos“.


Im Jahr 2025 ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in der 21. Wahlperiode wie folgt zusammengesetzt:

📌 Grundsätzliches zur Zusammensetzung

  • Der Petitionsausschuss hat insgesamt 26 ordentliche Mitglieder, wie vom Bundestag beschlossen.

  • Er ist ein ständiger Ausschuss, der allen Abgeordneten die Möglichkeit gibt, Petitionen der Bürgerinnen und Bürger zu prüfen und gegebenenfalls politisch weiterzuverfolgen.

👥 Mitglieder nach Fraktionen (Stand: konstituierende Sitzung, Mai 2025)

CDU/CSU (9 Mitglieder):
Simone Borchardt, Dr. Marlon Bröhr, Benedikt Büdenbender, Wolfgang Dahler, Heiko Hain, Nicklas Kappe, Andreas Mattfeldt, Christian Moser, Johannes Rothenberger.

AfD (6 Mitglieder):
Nicole Hess, Olaf Hilmer, Kurt Kleinschmidt, Angela Rudzka, Manfred Schiller, Jörg Zirwes.

SPD (5 Mitglieder):
Jan Dieren, Daniela Rump, Stefan Schwartze, Ruppert Stüwe, Serdar Yüksel.

Bündnis 90/Die Grünen (2 Mitglieder):
Corinna Rüffer, Tina Winklmann.

Die Linke (3 Mitglieder):
Michael Arndt, Ina Latendorf, Sören Pellmann.

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