Nur zum derzeitigen Stand am 18.03.2025
Die erforderlichen Änderungen am Grundgesetz wurden mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet.
Zumindestens zwei der drei Änderungen am Grundgesetzes kann ich (ohne weiteres?) befürwortern. Das dritte, Verteidigungsbereitschaft ja, nur nicht um jeden Preis. Verteidigungsbereitschaft muss Europäisch gedacht werden, meine ich.
Das ist für Rüstungskonzerne auch eine Lizenz zum Geld drucken und sich die Taschen vollmachen.
Auf jeden Fall muss viel Geld in den Katastrophenschutz gehen, bei dem was uns der Klimawandel uns auflasten wird.
Ein riesiger Makel ist, dass die Änderungen vom alten Bundestag beschlossen wurden. So fällt das ganze soziale unter den Tisch weil die Linken nicht mitreden konnten.
Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass diese Mttel zusätzlich zum Haushalt bereitstehen.
Hier eine erste Einordnung von dem Ökonomen Maurice Höfgen:
Die Zustimmung kam von CDU/CSU, SPD und Grünen, wodurch die erforderliche Mehrheit erreicht wurde. Im Vorfeld war ungewiss, ob es insbesondere bei der Union und den Grünen zu Abweichlern kommen würde. Letztlich fiel die Entscheidung jedoch deutlich aus:
513 Abgeordnete votierten dafür, benötigt wurden 489.
Nach der Zustimmung des Bundestages zum 500-Milliarden-Euro-Finanzpaket müssen nun weitere Schritte erfolgen, bevor die Maßnahmen umgesetzt werden können. Als nächstes steht die Zustimmung des Bundesrates aus, die für die endgültige Gültigkeit der Grundgesetzänderungen erforderlich ist.
Ich zitiere:
DIE WELT: Der Bundesrat wird voraussichtlich am Freitag über das Paket abstimmen.
DIE WELT:Sollte der Bundesrat zustimmen, kann das Sondervermögen eingerichtet werden, das unter anderem für Infrastrukturprojekte und Verteidigungsausgaben vorgesehen ist. Ein Teil des Pakets, 100 Milliarden Euro, soll in den Klima- und Transformationsfonds fließen, um den Klimaschutz zu fördern.
DIE WELT: Parallel dazu laufen die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD weiter, um die Bildung der neuen Bundesregierung vorzubereiten. Mit der Verabschiedung des Finanzpakets wurden wichtige finanzielle Grundlagen geschaffen, die die zukünftige Regierung nutzen kann, um ihre politischen Ziele zu erreichen.
Einige Parteien, wie die AfD, erwägen jedoch rechtliche Schritte gegen das Schuldenpaket. Die AfD kritisiert die Höhe der Neuverschuldung und mögliche langfristige Risiken.
DIE WELT Es bleibt abzuwarten, wie sich diese rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln und ob sie Einfluss auf die Umsetzung des Pakets haben werden.
Insgesamt sind die nächsten Schritte die Zustimmung des Bundesrates, die Fortführung der Koalitionsverhandlungen und die Vorbereitung der konkreten Umsetzung der im Finanzpaket vorgesehenen Maßnahmen.
Bei der Abstimmung ging es um drei Änderungen des Grundgesetzes, die es ermöglichen, in den kommenden Jahren zusätzliche Schulden in Milliardenhöhe aufzunehmen. Ein zentraler Punkt ist die Finanzierung von Investitionen: In den nächsten zwölf Jahren sollen bis zu 500 Milliarden Euro über Kredite bereitgestellt werden, insbesondere für Infrastrukturprojekte und den Klimaschutz.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Verteidigungsausgaben. Künftig sollen alle Mittel, die über ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts hinausgehen, nicht mehr unter die Schuldenbremse fallen, sodass zusätzliche Kredite aufgenommen werden können.
Bevor die Änderungen endgültig in Kraft treten, muss am Freitag noch der Bundesrat zustimmen. Nach der Einigung zwischen den Freien Wählern und der CSU in Bayern gilt eine Zustimmung der Länderkammer jedoch als wahrscheinlich.