Der beste Wahlratgeber seit fast 236 Jahren…

Der nächste Artikel ist angelehnt an: ”Marthas Momente-Sammlung” Doch sie hat recht
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von Martha, die Momente-Sammlerin am Februar 22, 2025

Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, beschlossen von der französischen Nationalversammlung am 26. August 1789:

Art. 1: Die Menschen sind und bleiben von Geburt an frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im Allgemeinen begründet sein.

Art. 2: Das Ziel einer jeden politischen Vereinigung besteht in der Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung.

Art. 3: Die Nation (2025 Europa ) bildet den hauptsächlichen Ursprung jeder Souveränität. Keine Körperschaft und kein Individuum können eine Gewalt ausüben, die nicht ausdrücklich von der Nation ausgeht.

Art. 4: Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was dem anderen nicht schadet. Somit hat die Ausübung der natürlichen Rechte jedes Menschen nur die Grenzen, die anderen Mitglieder der Gesellschaft den Genuss derselben Rechte garantiert. Diese Grenzen können nur gesetzlich festgelegt werden.

Art. 5: Dem Gesetz allein obliegt es, die der Gesellschaft schädlichen Handlungen zu verbieten. Alles, was nicht gesetzlich verboten ist, kann nicht verhindert werden. Niemand kann zu etwas gezwungen werden, was nicht gesetzlich befohlen ist.

Art. 6: Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger sind berechtigt, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Gestaltung mit zu wirken. Ob es schützt oder straft, es muss für alle gleich sein. Da alle Bürger in seinen Augen gleich sind, haben sie auch gleichermaßen Zugang zu allen Würden,Stellungen oder öffentlichen Ämtern, je nach ihren Fähigkeiten, ohne einen anderen Unterschied als den ihrer Tugenden und Talente.

Art. 7: Kein Mensch kann anders als in den gesetzlich verfügten Fällen und den vorgeschriebenen Formen angeklagt, verhaftet und gefangen genommen werden. Wer willkürliche Befehle verlangt, ausfertigt, ausführt oder ausführen lässt, muss bestraft werden. Jeder Bürger aber, der auf Grund des Gesetzes vorgeladen oder ergriffen wird, muss augenblicklich gehorchen. Durch Widerstand macht er sich strafbar.

Art. 8: Das Gesetz soll nur unbedingte und offensichtlich notwendige Strafen festlegen. Niemand kann wegen eines Gesetzes bestraft werden, das nicht vor dem Tatmoment erlassen, verkündet und angewendet worden ist.

Art. 9: Da jeder Mensch so lange für unschuldig gilt, wie er nicht für schuldig befunden ist, soll, wenn eine Verhaftung unumgänglich ist, jede unnötige Härte zur Versicherung seiner Person gesetzlich streng verboten sein.

Art. 10: Niemand darf wegen seiner Meinung, selbst religiöser Art, belangt werden, so lange die Äußerungen nicht die gesetzlich festgelegte Ordnung stören.

Art. 11: Freie Gedanken- und Meinungsfreiheit ist eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann daher frei schreiben, reden und drucken, unter Vorbehalt des Missbrauchs dieser Freiheit in den gesetzlich festgelegten Fällen.

Art. 12: Die Sicherung der Menschen- und Bürgerrechte erfordert eine Streitmacht, die zum Vorteil aller eingesetzt wird, und nicht zum besonderen Nutzen derer, denen sie anvertraut ist.

Art. 13: Für den Unterhalt der Streitmacht und für die Verwaltungskosten ist eine allgemeine Abgabe unumgänglich. Diese muss auf alle Bürger gleichermaßen unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten verteilt werden.

Art. 14: Die Bürger haben das Recht, selbst oder durch ihre Vertreter die Notwendigkeit der öffentlichen Ausgaben fest zu stellen, diesen frei zu zu stimmen, ihre Verwendung zu überprüfen und ihre Höhe, Veranlagung, Eintreibung und Erhebungszeitraum zu bestimmen.

Art. 15: Die Gesellschaft hat das Recht, von jedem öffentlichen Beamten Rechenschaft über seine Verwaltung zu fordern.

Art. 16: Jede Gesellschaft, in der die Garantie dieser Rechte nicht erfolgt, und die Gewaltenteilung nicht fest geschrieben ist, hat keine Verfasung.

Art. 17: Da das Eigentum ein unverletzliches und heiliges Recht ist, kann es niemandem genommen werden, ausser im Fall öffentlicher Notwendigkeit unter der Bedingung einer gerechten und vorherigen Entschädigung.

(Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen)

… Geht bitte wählen. Nutzt diesen Wahlratgeber, und meidet bitte jene Parteien, deren Ziele, Auftreten und Programme nicht mit den Menschen- und Bürgerrechten zu vereinbaren sind…

Wahlratgeber, um gut informiert zur Wahl zu gehen.

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